Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6542
BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10 (https://dejure.org/2011,6542)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - I ZB 94/10 (https://dejure.org/2011,6542)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I ZB 94/10 (https://dejure.org/2011,6542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 727 ZPO, § 750 ZPO
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz Umfirmierung

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung eines Titels bei bloßer Änderung des Namens oder der Firma einer Partei und Nachweis der Personenidentität

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz Umfirmierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung aus nicht geänderter Klausel trotz Umfirmierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung eines Titels bei bloßer Änderung des Namens oder der Firma einer Partei und Nachweis der Personenidentität

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollsteckung - Namensänderung einer Partei in der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 262/03

    Auflösung einer KGaA nach Ausscheiden verschiedener persönlich haftender

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht hat es mit Recht auch als verzichtbar angesehen, dass die Umfirmierung in der Vollstreckungsklausel vermerkt ("beigeschrieben") wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 262/03, DGVZ 2004, 73, 74; MünchKomm.ZPO/Wolfsteiner, 3. Aufl., § 726 Rn. 69; Walker in Schuschke/Walker aaO § 750 Rn. 13 und 20; aA Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 727 Rn. 1; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein aaO § 727 Rn. 4; Baumbach/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., Einf §§ 727-729 Rn. 5 "Neuer Name").
  • OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08

    Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Dem Erfordernis der Klauselumschreibung, das damit entstanden war (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7; Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 727 Rn. 4), ist jedoch ausweislich der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde mit der am 29. August 2003 erfolgten Erteilung einer entsprechend geänderten vollstreckbaren Ausfertigung entsprochen worden.
  • LG Augsburg, 19.02.2010 - 4 T 4358/08

    Zur Begründetheit der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • LG Hannover, 14.01.2004 - 11 T 9/04

    Zwangsvollstreckung bei Namensänderung einer Partei

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • BGH, 19.10.1956 - V BLw 27/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZB 94/10
    Das Beschwerdegericht ist mit Recht und insoweit von der Rechtsbeschwerde auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegensteht, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist (vgl. BayObLG, NJW 1956, 1800 f.; LG Hannover, JurBüro 2005, 275; LG Augsburg, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 4 T 4358/08, juris Rn. 54; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 750 Rn. 13 und 20, jeweils mwN).
  • LG Kassel, 15.06.2016 - 3 T 273/16

    Eine OHG (im komkreten Fall die FKH OHG) darf die zugunsten einer GbR (hier der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist; dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstreckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verweigern kann, die Identität lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen (BGH Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZB 93/10 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 21. Juli 2011 - I ZB 94/10 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 12. April 2012 - VII ZB 65/11 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 42/13 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 25/11

    Bestimmung eines Gläubigers als Rechtsnachfolger der früheren "Bayerischen Hypo-

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Beschlüssen vom 21. Juli 2011 (I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335, und I ZB 94/10, in juris) im Einzelnen dargelegt, dass die Gläubigerin nicht als Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG anzusehen ist, sondern Personenidentität besteht, und dass die Gläubigerin dies ausreichend nachgewiesen hat.
  • BGH, 27.10.2011 - VII ZB 87/10

    Notwendigkeit einer Änderung des Vollstreckungstitels hinsichtlich der

    Der Bundesgerichtshof hat in zwei den Parteien bekannten Beschlüssen vom 21. Juli 2011 (I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335 und I ZB 94/10, in Juris dokumentiert) im Einzelnen dargelegt, dass die Gläubigerin nicht als Rechtsnachfolgerin der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank AG anzusehen ist, sondern Personenidentität besteht, und dass die Gläubigerin dies ausreichend nachgewiesen hat.
  • BGH, 12.04.2012 - VII ZB 65/11

    Recht eines Einzelrichters zur alleinigen Entscheidung über die Zulassung einer

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in zwei Beschlüssen vom 21. Juli 2011 (I ZB 93/10, NJW-RR 2011, 1335 und I ZB 94/10, in juris) im Einzelnen dargelegt hat, dass die Gläubigerin nicht als Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG anzusehen ist, sondern Personenidentität besteht, und dass die Gläubigerin dies ausreichend nachgewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht